Zusätzliche KiTa Plätze ab sofort frei
Die KiTa Zizers zieht im Frühling an ihren neuen Standort. In dem grossen Haus haben wir zusätzliche Plätze für Kinder. Ab sofort werden Anmeldungen entgegengenommen.
Die KiTa Zizers zieht im Frühling an ihren neuen Standort. In dem grossen Haus haben wir zusätzliche Plätze für Kinder. Ab sofort werden Anmeldungen entgegengenommen.
Zur Zeit sind alle Stellen besetzt.
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihr Kind bereits jetzt unverbindlich für einen KiTa-Platz vormerken. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme des Kindes mit Abschluss des Betreuungsvertrags als verbindlich für beide Seiten gilt.
Auf dem Campus der Stiftung Gott hilft eröffnete im August 2021 die KiTa Zizers. Mit viel Grünfläche, guten Anbindungen an den öffentlichen Verkehr und kindgerechter Infrastruktur bieten wir den idealen Standort für Ihr Kind zum Wachsen und sich entfalten.
Die KiTa Zizers steht Kindern ab drei Monaten bis zum Schuleintritt offen. Wir bieten Ihrem Kind halb- oder ganztags einen Ort zum Entdecken und sich Entfalten. Die KiTa bietet 24 Betreuungsplätze an.
Die Wertschätzung, Bedürfnisse und Rechte der Kinder bilden die Grundlage für unsere Arbeit. In der KiTa Zizers sollen die Kinder aus ihrer Perspektive die Umwelt erforschen und ihr persönliches Potenzial ausschöpfen. Bei uns ist jedes Kind willkommen, unabhängig seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit.
Mit Ihren Fragen oder Anliegen können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder schriftlich kontaktieren.
Der Tarif richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile oder Partner, gemäss Tarifblatt.
1/1000 der Summe aus dem satzbestimmenden steuerbaren Einkommen durch 10% des satzbestimmenden steuerbaren Vermögens zuzüglich Fr. 1.—entsprechend dem Ganztagestarif.
Beispiel 1 | |
---|---|
Satzbestimmendes steuerbares Einkommen | Fr. 60'000 |
Satzbestimmendes steuerbares Vermögen | Fr. 40'000 |
davon 10% | Fr. 4'000 |
Total | Fr. 64'000 |
Ganztagestarif (Stufe 7) | Fr. 60.00 |
Kleinkinderzuschlag (+20%) Für Kleinkinder unter 12 Monaten wird ein Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Grundtarif erhoben. | Fr. 12.00 |
Beispiel 2 | |
---|---|
Satzbestimmendes steuerbares Einkommen | Fr. 43'000 |
Satzbestimmendes steuerbares Vermögen | Fr. 0 |
davon 10% | Fr. 0 |
Total | Fr. 43.00 |
Ganztagestarif (Stufe 7) | Fr. 40.00 |
Kleinkinderzuschlag (+20%) Für Kleinkinder unter 12 Monaten wird ein Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Grundtarif erhoben. | Fr. 12.00 |
Minimaltarif | ab 12 Monate | bis 12 Monate |
---|---|---|
Ganzer Tag | Fr. 30.00 | Fr. 36.00 |
Halber Tag mit Mittagessen | Fr. 22.50 | Fr. 27.00 |
Halber Tag ohne Mittagessen | Fr. 18.00 | Fr. 21.60 |
Maximaltarif | ||
Ganzer Tag | Fr. 110.00 | Fr. 132.00 |
Halber Tag mit Mittagessem | Fr. 82.50 | Fr. 99.00 |
Halber Tag ohne Mittagessen | Fr. 66.00 | Fr. 79.20 |
Bei Vertragsabschluss, vor der Aufnahme der Betreuung des Kindes, überweisen die Erziehungsberechtigten der Kinderkrippe:
Erziehungsberechtigte, welche die erforderlichen Steuerunterlagen zum gewünschten Datum nicht vorlegen, werden automatisch in den Höchsttarif eingestuft bis die definitive Veranlagungsverfügung vorliegt.
Geringfügige Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während des Kalenderjahrs haben keinen Einfluss auf den Tarif. Dieser gilt, basierend auf der aktuellen Steuerveranlagung, für das Kalenderjahr. Eine Änderung von der provisorischen zur definitiven Steuerveranlagung hat somit keine Rückvergütung bzw. keine Nachbelastung im laufenden Jahr zur Folge. Die definitive Steuerveranlagung ist aber einzureichen, sobald diese vorliegt.
Eltern, welche den Wohnsitz ausserhalb des Kantons Graubünden haben und somit keinen Kantonsbeitrag auslösen, werden in den Höchsttarif eingestuft.
Das Tarifreglement muss dem zuständigen kantonalen Amt jeweils auf den 31.10. zur Genehmigung eingereicht werden. Tarifänderungen werden den Erziehungsberechtigten mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt.
In den Berechnungen der Tarife sind Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheiten oder Unfall) bereits berücksichtigt. Abwesenheiten berechtigen daher nicht zu einem Abzug. Auch bei Krankheit oder Unfall können grundsätzlich keine Reduktionen gewährt werden.
Die Feiertage werden nicht verrechnet.
Kann ein Kind wegen Unfall oder Krankheit die Krippe länger als zwei Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigen ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung bez. Reduktion der Betreuungskosten ab der dritten Woche stellen. Ein Arztzeugnis für die ganze Abwesenheitsdauer ist dem Gesuch beizulegen. Über eine allfällige Rückerstattung oder Reduktion entscheidet die Krippenleitung zusammen mit dem Pädagogischen Leiter der SGh. Die Reduktion beträgt 50% der vertraglich vereinbarten Betreuungskosten.
Ist ein Kind länger als 1 Monat in den Ferien, kann ebenfalls ein Gesuch an die Krippenleitung eingereicht werden. Für die Abwesenheit bekommt das Kind eine Reduktion von 50% auf die vertraglich vereinbarten Betreuungskosten.
Für Eltern, welche beruflich mehr als 6 Wochen Ferien pro Jahr beziehen oder ortsabwesend sind, gilt ab der 7. Woche eine reduzierte Spezialtaxe. Dies muss jedoch bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung oder auf Jahresende festgehalten werden.
Kann ein Kind die Kindertagesstätte wegen Krankheit oder Unfall länger als vier Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigten ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des geleisteten Monatsbeitrags stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen.
Die Rechnungstellung erfolgt monatlich und die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug der Erziehungsberechtigten kann die Aufnahme des Kindes verweigert werden.
Stufe | ab Fr. | bis Fr. | ganzer Tag | halber Tag mit Essen (75%) | halber Tag ohne Essen (60%) |
---|---|---|---|---|---|
1 | 0 | 35.000 | Fr. 30.00 | Fr. 22.50 | Fr. 18.00 |
2 | 35.001 | 40.000 | Fr. 35.00 | Fr. 26.50 | Fr. 21.00 |
3 | 40.001 | 45.000 | Fr. 40.00 | Fr. 30.00 | Fr. 24.00 |
4 | 45.001 | 50.000 | Fr. 45.00 | Fr. 33.75 | Fr. 27.00 |
5 | 50.001 | 55.000 | Fr. 50.00 | Fr. 37.50 | Fr. 30.00 |
6 | 55.001 | 60.000 | Fr. 55.00 | Fr. 41.25 | Fr. 33.00 |
7 | 60.001 | 65.000 | Fr. 60.00 | Fr. 45.00 | Fr. 36.00 |
8 | 65.001 | 70.000 | Fr. 65.00 | Fr. 48.75 | Fr. 39.00 |
9 | 70.001 | 75.000 | Fr. 70.00 | Fr. 52.50 | Fr. 42.00 |
10 | 75.001 | 80.000 | Fr. 75.00 | Fr. 56.25 | Fr. 45.00 |
11 | 80.001 | 85.000 | Fr. 80.00 | Fr. 60.00 | Fr. 48.00 |
12 | 85.001 | 90.000 | Fr. 85.00 | Fr. 63.75 | Fr. 51.00 |
13 | 90.001 | 95.000 | Fr. 90.00 | Fr. 67.50 | Fr. 54.00 |
14 | 95.001 | 100.000 | Fr. 95.00 | Fr. 71.25 | Fr. 57.00 |
15 | 100.001 | 105.000 | Fr. 100.00 | Fr. 75.00 | Fr. 60.00 |
16 | 105.501 | 110.000 | Fr. 105.00 | Fr. 78.75 | Fr. 63.00 |
17 | 110.001 | nach oben offen | Fr. 110.00 | Fr. 82.50 | Fr. 66.00 |
In begründeten Härtefällen kann bei der KiTa-Leitung ein Gesuch zur Reduktion des Tarifs eingereicht werden.
Werden aus der gleichen Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 20 % des massgebenden Tarifs.
Der Aufpreis für Säuglinge (bis 12 Monate) beträgt 20 %.
Bei voraussehbarer Abwesenheit des Kindes von mehr als einem Kalendermonat kann das Betreuungsverhältnis unterbrochen und der bestehende KiTa-Platz mittels einer Reservationsgebühr im Minimaltarif gesichert werden. Für die Reservation werden auf der ersten Monatsrechnung CHF 50.00 / Reservationsmonat (ab dem 4. Reservationsmonat) in Rechnung gestellt.
Die Reservation ist zwei Monate im Voraus schriftlich bei der KiTa-Leitung anzumelden.
Die Kosten für die Mahlzeiten sind in den Tarifen inbegriffen. Bei selbst mitgebrachtem Essen infolge der besonderen Ernährungsbedürfnisse oder noch nicht vom Tisch essen, erfolgt keine Taxreduktion.
Die KiTa Zizers hat max. 24 Plätze.
Ja, die KiTa kann nach Absprache besichtigt werden.
Von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr.
Bitte das Onlineformular ausfüllen oder unter der Nr. 079 258 94 96 anfordern.
Ab drei Monaten.
Bis Schuleintrtitt. Kinder, welche in den Kindergarten gehen, dürfen bei uns die Zeit ausserhalb des Kindergartens verbringen, d.h vor dem KiGa, über Mittag und nach dem KiGa.
Für das Wohl des Kindes und damit es Anschluss findet, ist es wichtig, dass es ein Tag in der KiTa ist. Es können auch zwei halbe Tage gebucht werden.
Folgende Module können gebucht werden:
Modul 1: 6.30 Uhr – 18.30 Uhr
Modul 2: 6.30 Uhr – 13.30 Uhr
Modul 3: 11.30 Uhr – 18.30 Uhr
Modul 4: 13.30 Uhr – 18.30Uhr
Bring und Abholzeiten:
6:30 Uhr – 9.00 Uhr (Bring)
11.15 Uhr -11.30 Uhr (Bring)
13.00 Uhr – 13.30 Uhr (Abhol+Bring)
16.00 Uhr – 18.30 Uhr (Abhol)
Gemäss Einkommen der Erziehungsberechtigten (siehe Rahmenbedingungen der KiTa Zizers).
Ja, der Aufpreis für ein Säugling (bis 12 Monate) beträgt 20%.
Ja. Werden aus der Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 20% des massgebenden Tarifes.
Ja, zwischen Weihnachten und Neujahr, 24. Dezember ab 12.00 Uhr bis zum Schulstart im neuen Jahr.
Ostern, Auffahrt inkl. Freitagsbrücke, Pfingsten und 1. August. Vor allen Feiertagen schliesst die KiTa jeweils um 17.00 Uhr, am 24. Dezember schliesst die KiTa bereits um 12.00 Uhr.
Die Stiftung wurde 1916 durch den Heilsarmeeoffizier Emil Rupflin gegründet. Zusammen mit seiner Frau bot er Kindern in der Glockengiesserei in Felsberg GR ein Zuhause. Die Stiftung trägt, als eine der wenigen Stiftungen in der Schweiz, immer noch denselben Namen. Die christliche Prägung ist über das Jahrhundert hinweg erhalten geblieben.
Die KiTa Zizers orientiert sich an der christlichen Werthaltung. Wir feiern die schweizerisch traditionellen christlichen Feste, wie Weihnachten und Ostern zusammen. Die KiTa steht Kindern aller Konfessionen offen.
Die pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft beruhen auf der Grundhaltung eines christlichen Menschenbilds. Auf dieser Grundhaltung wird jeder Mensch als einzigartige Person betrachtet, die in ihrer sozialen, kulturellen und religiösen Herkunft eingebettet ist. Dieser wird mit Respekt und Wertschätzung begegnet. Das individuelle Bedürfnis nach Unterstützung wird wahrgenommen und es wird auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz geachtet.
Die KiTa Zizers orientierte sich an den pädagogischen Leitlinien, welche die Stiftung Gott für ihre pädagogischen Angebote entwickelt hat.